Leistungsangebot

Regelleistungen

Die Art, der Umfang und die Inhalte von Leistungen, die Pflegeheime zu erbringen haben, sind landesweit einheitlich und verbindlich geregelt. So ist sichergestellt, dass Sie jederzeit auf eine qualitativ hochwertige Grundversorgung vertrauen können.
 

Diese sog. Regelleistungen sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten und umfassen konkret folgende Leistungen

Die Pflege- und Betreuungsleistungen orientieren sich am persönlichen Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie umfassen sowohl unterstützende Hilfen im Alltag als auch die teilweise oder vollständige Übernahme alltäglicher Verrichtungen. Ziel ist es stets, die Selbständigkeit bestmöglich zu erhalten oder wiederherzustellen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
  • Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen zur Behandlung oder Linderung von Krankheiten
  • Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
  • Angebote der sozialen Betreuung

Die Einstufung des individuellen Pflegebedarfs erfolgt – abhängig von der Versicherung oder Leistungsträgerschaft – durch die Pflegekasse oder private Pflegeversicherungen. Grundlage dafür ist in der Regel eine fachliche Begutachtung, z. B. durch den Medizinischen Dienst.

Pflegehilfsmittel, die der Pflegeerleichterung dienen, werden von der Einrichtung bereitgestellt. Medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie bspw. individuell angepasste Rollstühle, müssen hingegen ärztlich verordnet werden.

Weitere Details zu Art und Umfang der Leistungen finden Sie in Anlage 2 des (Muster-)Heimvertrages.

Die Unterkunftsleistung umfasst neben dem Bereitstellen von Energie, Wasser etc. (klassische Betriebskosten) auch die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten sowie das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner nur ihre persönliche Kleidung und Wäsche mitzubringen haben.

Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner besteht täglich aus mindestens drei Mahlzeiten: Frühstück, Mittag- und Abendessen. Dazu bieten wir Getränke, Zwischenmahlzeiten und Snacks sowie bei besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen selbstverständlich auch die medizinisch empfohlene Schon- oder Diätkost an.

Die Mahlzeiten werden in der familiären Atmosphäre des Wohn- und Aufenthaltsbereichs eingenommen – ein Ort der Begegnung und Gemeinschaft. Sollte es aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, servieren wir die Speisen selbstverständlich auch direkt im Zimmer.

Zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung – mehr Lebensfreude im Alltag

Zusätzlich zur regelhaften Pflege und Betreuung bieten wir mit unseren Betreuungskräften weitere Angebote zur Aktivierung und Alltagsgestaltung an.

Möglich wird dieses Angebot durch zusätzliches, speziell qualifiziertes Betreuungspersonal, das über die Pflegeversicherung finanziert wird.

Das Betreuungsangebot umfasst somit eine Vielzahl an Einzel- und Gruppenangeboten:

  • Aktivierungen im Rahmen des Hausgemeinschaftskonzeptes
  • Beschäftigungstherapie und Gedächtnistraining
  • Basteln, Hand- und Werkarbeiten
  • Singen, Spielen, Musizieren
  • Sitztanz und Gymnastik
  • Kochen und Backen
  • Vorlesen
  • (jahreszeitliche) Feste und Feiern
  • Ausflüge

Zusatzleistungen – mehr Komfort, ganz nach Wunsch
 

Unsere Zusatzleistungen bieten Ihnen ein Plus an Komfort und Service über die Regelleistungen hinaus.

Da diese Angebote laut Einschätzung der Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht zum verpflichtenden Bestandteil der vollstationären Versorgung zählen, sind die damit verbundenen Kosten von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragen.

Eine Übersicht der aktuell angebotenen Zusatzleistungen finden Sie in Anlage 4 des Heimvertrags. Selbstverständlich entwickeln wir unser Angebot regelmäßig weiter – denn Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen für uns im Mittelpunkt.

Kosten für die Dauerpflege

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind von Ihrem Pflegegrad abhängig und davon, wie und wo Sie versorgt werden:

  • ambulant (Zuhause oder im betreuten Wohnen)
  • teilstationär (Tagespflege) oder 
  • stationär (im Pflegeheim/Seniorenzentrum)

 

Wie setzen sich die Kosten bei der Unterbringung in einem der Seniorenzentren zusammen?

Das monatliche Entgelt für einen Pflegeplatz setzt sich aus verschiedenen  Komponenten zusammen. Diese werden von den Einrichtungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern regelmäßig verhandelt und beinhalten im Wesentlichen die folgenden Leistungen:

Pflegebedingter Aufwand

  • Ganzheitliche Pflege und Betreuung angepasst an Ihren Pflegegrad
  • Soziale Betreuung und Aktivierung
  • Ärztlich verordnete Behandlungspflege

Entgelte für Unterkunft & Verpflegung

  • Speisen- und Getränkeversorgung
  • Heizung, Wasser, Strom
  • Wäscheversorgung
  • Reinigung

Investitionskostenanteil

  • Bau- und Instandhaltungskosten für das Gebäude
  • Ausstattung und technische Anlagen

Ausbildungszuschlag

  • Teilweise Refinanzierung der Ausbildung von zukünftigen Pflegekräften

Abhängig von Ihrem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten sind selbst zu tragen.

Mit der Umsetzung der Pflegereform, gibt es seit dem 01.01.2022 neben dem Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen weiteren gestaffelten Zuschlag zu den pflegebedingten Kosten, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Sollte der verbleibende Eigenanteil nicht aus dem eigenen Vermögen aufgebracht werden können, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.

 

Die Personalkosten sind ein entscheidender Faktor

Den größten Anteil an den Betriebskosten unserer Seniorenzentren nehmen mit über 85 % die Personalkosten ein, während Energie- und Lebensmittelkosten, Material- und Verwaltungsaufwand nur einen verhältnismäßig geringen Anteil ausmachen.

Die Anzahl an Mitarbeitenden orientiert sich an sogenannten Personalschlüsseln. Sie geben die Anzahl an Personen an, die für einen Pflegebedürftigen des jeweiligen Pflegegrads vorgehalten werden müssen.