Ein ambulanter Pflegedienst bietet professionelle Unterstützung und Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung zu Hause. Ziel ist es, dass Sie möglichst lange und selbstbestimmt in Ihrer gewohnten Umgebung leben können. Dazu gehören:
Nach unserem Motto „Gut gepflegt zu Hause bleiben“ unterstützen wir Sie mit individuellen Angeboten und zuverlässigem Service, so lange wie möglich dort leben zu können, wo Sie sich daheim fühlen.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Unser ambulanter Pflegedienst hat Standorte in Blaubeuren, Blaustein, Ehingen, Laichingen, und Ulm-Wiblingen.
Wir versorgen unsere Kundinnen und Kunden von diesen fünf Standorte aus, sind aber in den umliegenden Gemeinden ebenso tätig. In der Regel ist Ihr Ansprechpartner derjenige Standort, der am nächsten an Ihrem Wohnort liegt. Bei Unsicherheit dürfen Sie jedoch gerne jederzeit unter unserer allgemeinen Telefonnummer anrufen, wir werden Sie entsprechend weiterleiten.
Info-Telefon: 07391 586 - 5638
Die Versorgung kann oft bereits am nächsten Tag starten, sofern alle Voraussetzungen wie eine Verordnung des Arztes oder die Abstimmung der Leistungen erfüllt sind. Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir Ihre Versorgung nach Ihren individuellen Bedürfnissen planen.
Nein, viele unserer Leistungen können ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Beispielsweise wird häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse finanziert, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein Pflegegrad ermöglicht jedoch die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung für körperbezogene Leistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen beratend zur Seite.
Die Kosten variieren je nach Leistung. Viele Leistungen werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Für darüberhinausgehende individuelle Leistungen erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. In manchen Fällen können Eigenanteile anfallen, wenn der Leistungsbetrag der Pflegekasse nicht ausreicht.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Ja, die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für alle Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Beispielsweise werden Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag übernommen. Einige Kosten, wie Investitionskosten oder Zusatzleistungen, müssen selbst getragen werden. Sollten die Leistungen den Betrag der Pflegesachleistung übersteigen, muss der Restbetrag selbst getragen werden.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dies gilt bereits ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen und kann für qualitätsgesicherte Leistungen z.B. zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags genutzt werden. Leistungen können z.B. im Bereich der Nachbarschaftshilfe, Betreuungsangebote oder hauswirtschaftlichen Unterstützung in Anspruch genommen werden. Der Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und mindert dieses nicht.
Kombinationsleistungen bedeuten, dass Sie Pflegesachleistungen (durch einen Pflegedienst) und Pflegegeld (bei privater Pflege durch Angehörige) anteilig nutzen können. Wir helfen Ihnen, die optimale Kombination für Ihre Bedürfnisse zu finden.
In solchen Fällen können Sie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, z. B. für Arztbesuche der pflegenden Person. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Planung.
Ja, die sogenannte Übergangspflege oder Kurzzeitpflege bietet Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt, bis Sie wieder selbstständig sind. Hierbei werden die Kosten der ambulanten Leistungen durch die Krankenkasse finanziert, sofern Sie langfristig keinen Pflegegrad benötigen. Oft übernehmen diese Leistungen auch Unfallkassen, sollten Sie eine abgeschlossen haben. Hierbei stehen Ihnen meist Leistungen im Haushalt, bei der Körperpflege und Hilfen für die Essensversorgung in umfangreichem Maße, aber begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum, zur Verfügung.
Wir versuchen, Ihre Wunschzeiten so gut wie möglich zu berücksichtigen, jedoch ist dies nicht immer möglich. Die Zeiten werden im Rahmen der Tourenplanung festgelegt, dabei kann es zu täglichen Abweichungen aufgrund von Verzögerungen im Straßenverkehr, Verzögerung bei Kunden, die zuvor versorgt werden oder pflegerischen Notfällen kommen. Daher arbeiten wir mit Zeitfenstern, die wir versuchen, einzuhalten.
Kunden, die z. B. in die Tagespflege müssen oder früh morgens Tabletten, Insulin oder Kompressionstherapie erhalten, werden meist zuerst versorgt. Sollten Sie morgens länger schlafen wollen, können wir diesen Besuch am Ende der Tourenplanung planen.
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und wird flexibel geplant. Mehrfachbesuche am Tag sind möglich, jedoch immer im Zeitrahmen von 6-12 Uhr und 16-20 Uhr.
Ja, wir bieten auch stundenweise Betreuung an, z. B. im Rahmen der pflegerischen Betreuung oder der Nachbarschaftshilfe.
Ja, wir bieten Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI an, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Ihnen wertvolle Tipps für die Versorgung zu Hause zu geben.
Ja, wir beraten Sie regelmäßig und passen unsere Leistungen bei Bedarf an Ihre sich ändernden Bedürfnisse an.
Wir helfen Ihnen bei der Organisation von Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Gehhilfen oder Notrufsystemen. Ihr Hausarzt kann Ihnen notwendige Hilfsmittel verschreiben, diese können Sie dann beim Sanitätshaus bestellen.
Wenn Sie das wünschen, übernehmen wir die Koordination mit Ihrem Arzt, um rechtzeitig Folgeverordnungen zu organisieren und eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Um den Aufwand zu decken, berechnen wir hierfür eine geringe Gebühr.
Unsere telefonische Erreichbarkeit im Büro:
Montag: 08:00 – 12:30 Uhr; 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr; 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr; 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Außerhalb unserer Öffnungszeiten sind wir jederzeit, also 24 h, für unsere Kunden auf unserer telefonischen Rufbereitschaft zu erreichen. Diese dient dazu, dass Sie Hilfe erhalten können, falls dringende pflegerische oder medizinische Unterstützung benötigt wird. Details zu den Zeiten und Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie bei unserem Team.