Die ADK versteht die Einhaltung von Recht und Gesetz als Teil einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmensführung.

Mit einem wertebasierten Compliance-Management-System (CMS) kommen wir nicht nur unserer ethischen und rechtlichen Verantwortung als Gesundheitsdienstleister nach, sondern schaffen Vertrauen als verlässlicher und integrer Partner gegenüber Patienten, Bewohnern und Kunden als auch unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit gegenüber.

Compliance bedeutet dabei nicht nur Verbote, sondern hat das Ziel, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen zu verhindern.

Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um Compliance:

Stabstelle Compliance
ADK GmbH für Gesundheit und Soziales
Hopfenhausstraße 2
89584 Ehingen

Ein weiterer Baustein unseres CMS ist das Hinweisgebersystem:

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem dient der Meldung von schweren Regelverstößen durch Mitarbeitende der Unternehmensgruppe. Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden haben dabei oberste Priorität. Hinweise können durch Mitarbeitenden und von Dritten abgegeben werden, auf Wunsch auch anonym. Dies ermöglicht uns, Risiken frühzeitig zu identifizieren, gezielt anzugehen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Sie können einen Hinweis über folgende Meldekanäle abgeben:

 

unter folgenden Kontaktdaten:
ADK GmbH für Gesundheit und Soziales
Stabstelle Compliance – vertraulich
Hopfenhausstraße 2
89584 Ehingen

 

HCMnetwork GmbH
Volker Ernst
Tübinger Straße 26
70178 Stuttgart

An die Ombudsperson können sich alle Beschäftigten und Dritte vertrauensvoll und auch anonym wenden. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Hinweisgebers keine Informationen weitergeben. Durch die Inanspruchnahme entstehen dem Hinweisgeber keine Kosten.

Es steht Ihnen frei, Hinweise auf mögliche Verstöße, die im Anwendungsbereich des § 2 HinSchG liegen, an externe staatliche Meldestellen zu richten. Weiter Informationen sind abrufbar unter: externe Meldestellen

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ein effektives Compliance-Management umfasst nicht nur die Einhaltung interner Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In diesem Zusammenhang gewinnt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zunehmend an Bedeutung. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Damit wird Compliance um eine nachhaltige Dimension erweitert, die sowohl ethische als auch wirtschaftliche Aspekte umfasst.

Wir - als ADK - bekennen uns zur Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt und kommen der Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach.

Meldung von Risiken und Verstößen

Das digitale Beschwerdeverfahren bietet Mitarbeitenden und Dritten (Patienten, Zulieferern, Geschäftspartner, etc.) eine Möglichkeit, Meldungen über (drohende) Rechtsverletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogenen Pflichten vertraulich und auf Wunsch anonym abzugeben.

Meldeformular:
Online, rund um die Uhr über unser Meldeformular

Näheres zum Verfahren sowie unseren jährlichen Bericht finden Sie hier: