Häufige Fragen unserer Patienten

Neben der Operation und Chemotherapie ist die Strahlentherapie eine der Grundsäulen der onkologischen Therapie, und viele onkologische Patienten kommen im Lauf ihrer Erkrankung mit der Strahlentherapie in Kontakt.
Die Strahlentherapie ist ähnlich wie die Operation eine lokale Therapie und eignet sich hervorragend, Tumore zu behandeln, bei denen eine OP nicht gewünscht ist oder gar in Frage kommt.
Je nach Zielsetzung der Behandlung unterscheidet man zwischen kurativer und palliativer Strahlentherapie.
Bei einer kurativen Strahlentherapie ist das Ziel die Heilung. Je nach Erkrankung kann eine alleinige Strahlentherapie indiziert sein. Bei Bedarf wird die Strahlentherapie auch mit anderen Therapiemöglichkeiten (z.B. Hormon, Chemo- oder Immuntherapie) kombiniert.

Eine palliative Behandlung hat zum Ziel, Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen z.B. Schmerz, Bewegungseinschränkung, Harnstauung, Schluckbeschwerden oder Luftnot. Auch die Verhinderung drohender Komplikationen, z.B. Knochenbrüche oder Lähmungen zählt zur palliativen Therapiezielsetzung.
Die Strahlentherapie erfolgt meist im ambulanten Setting. Nur selten ist eine stationäre Aufnahme notwendig.

 

Es gibt verschiedene Erkrankungen, die durch eine entzündliche Reaktion entstanden sind, oder die mit Entzündungen einhergehen. Arthrosen verschiedener Gelenke der Extremitäten zählen dazu. Auch die schmerzhafte Plantarfasziitis mit dem Fersensporn kann man in diesem Zusammenhang nennen. Man kann sogar vor einem Hüftersatz die Hüfte bestrahlen, um eine Verkalkung im Bereich der Gelenkkapsel zu verhindern.

Bei diesen Erkrankungen wirkt die Strahlentherapie über eine Dämpfung der Entzündungskaskade. Die Entzündung kann sich nach einiger Zeit beruhigen, und die Schmerzen lassen nach. Sehr niedrige Dosen reichen meistens aus, um schmerzlindernd zu wirken. Über mögliche Nebenwirkungen werden Sie im Rahmen des Erstgespräches informiert.

Bei der medizinischen Strahlentherapie werden meistens Elektronen und Photonen mit höherer Energie eingesetzt. Der Vorteil dieser Strahlenarten liegt darin, dass sie einfach von einem Linearbeschleuniger generiert werden können. Andere Strahlenarten (z.B. Protonen, Neutronen oder schwere Ionen) können nur mit einem deutlich höheren Aufwand erzeugt werden. Diese Strahlenarten werden daher nur von speziellen Einrichtungen angeboten.

Meistens wird die Strahlung von einem Linearbeschleuniger generiert. Dieser erzeugt ähnlich einem Röntgengerät zunächst Elektronen, die in einem magnetischen Feld auf die erforderliche Energie beschleunigt werden. Nach einer 270°-Umlenkung im Beschleunigerkopf treffen die Elektronen auf Materialien, die entweder das Dosisprofil verändern („Ausgleichskörper“) oder die Elektronen über einen physikalischen Vorgang in ultraharte Röntgenstrahlung umwandeln („Target“). Somit kann ein Linearbeschleuniger gleichermaßen Elektronen wie Photonen erzeugen. Durch die spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Strahlung ist diese eher für die Behandlung oberflächlicher Regionen geeignet (Elektronen) oder sie dringt tiefer in den Körper ein (Photonen).
Der Linearbeschleuniger besitzt zahlreiche Kontrolleinrichtungen, damit technische Fehler umgehend entdeckt werden. Schließlich hat die Sicherheit des Patienten höchste Priorität!

Wenn Strahlung auf den Körper trifft, interagiert sie in verschiedenster Art und Weise mit den Atomen und Molekülen. Es werden Ionen und Radikale gebildet. Eiweißstoffe können sich verändern und ihre Funktion verlieren. Von zentraler Bedeutung ist die Interaktion mit der Erbsubstanz der Zelle, der DNA. Hier können Schäden hervorgerufen werden, die zu einer Störung der Zellteilung, der Zellfunktion bis hin zum Untergang der Zelle führen können. Je nach Ausmaß des Schadens geht die Zelle zugrunde, oder sie kann sich wieder erholen.
Natürlich trifft die Strahlung auch auf gesunde Zellen. Diese können die Strahlenschäden etwas besser reparieren als Tumorzellen. Wenn nur wenige Bestrahlungen gewünscht sind, muss man die Dosis bei jeder Fraktion erhöhen, um den gleichen Effekt der Therapie mit vielen Sitzungen, aber geringer Einzeldosis zu erreichen.
Bei den verschiedenen Erkrankungen (gutartig, wie maligne) können unterschiedliche Dosiskonzepte indiziert sein. Welches Konzept individuell bei Ihnen möglich oder erforderlich ist, erklärt Ihnen der Arzt.

Im Prinzip werden akute und späte Nebenwirkungen unterschieden. Die akuten Nebenwirkungen treten während oder bis 90 Tage nach der Strahlentherapie auf und bilden sich danach vollständig zurück. Späte Nebenwirkungen können danach und viel später, also auch noch Jahre nach der Therapie, entstehen und sind in der Regel irreversibel.

Welche Nebenwirkungen bei Ihrer Therapie möglich sind und wie sie sich behandeln lassen, erfahren Sie im Rahmen des Aufklärungsgespräches.

Zu den akuten Reaktionen zählen z.B. Müdigkeit, leichte Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Hautrötung.

Als späte Reaktionen können Hautverfärbungen oder Verhärtungen des Gewebes auftreten. Auch Gefäßveränderungen („Teleangiektasien“) sind möglich. Sehr selten können sekundäre Tumoren als Folge der Strahlentherapie auftreten.

Bitte erörtern Sie Ihre individuellen Risiken mit Ihrem Arzt. Sie sollten sich stets den Nutzen der Therapie vor Augen führen!


 

Ob bei Ihrer Erkrankung eine Strahlentherapie zu empfehlen ist, wird von Ihren behandelnden Ärzten festgelegt. Oft wird die Empfehlung auch im Rahmen eines interdisziplinären Tumorboards ausgesprochen, wo sich verschiedene Fachärzte über Ihre individuelle Erkrankungssituation beraten.

Danach erhalten Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Klinik. Wir benötigen dafür einen Überweisungsschein des behandelnden Arztes und alle erforderlichen diagnostischen und histopathologischen Befunde wie auch die Arztberichte. Bitte schicken Sie uns, wenn möglich, die Unterlagen vorab, damit wir das erste Gespräch vorbereiten können.

Beim Erstgespräch klärt Sie der Facharzt über die erforderliche oder empfohlene Behandlung auf. Sie erfahren etwas über den Ablauf der Behandlung, wie auch über die Nebenwirkungen und deren Behandlungsmöglichkeiten. Danach werden wir Termine für die CT-Planung und die erste Bestrahlung vergeben.

CT-Planung

Für die Erstellung eines Bestrahlungsplans ist eine Computertomografie (CT) notwendig. Diese CT-Untersuchung wird an der Uniklinik Ulm durchgeführt, da wir nur ein Gerät für beide Standorte betreiben. Das Planungs-CT hat eine extra weite Öffnung („Big Bore“), und selbst Patienten mit Platzangst fühlen sich nicht beengt.

Nach Anfertigung der Bildgebung wird ein Arzt im CT verschiedene anatomische Bereiche markieren, die entweder behandelt („Planungsvolumina“) oder geschont („Risikoorgane“) werden müssen. Nach Freigabe der Planungsvolumina durch die Fachärzte der Klinik wird ein Mitarbeitender der Medizinphysik tätig. Er generiert computergestützt eine Dosisverteilung im Körper („Bestrahlungsplan“), und überprüft nach ärztlicher Kontrolle und Freigabe die Richtigkeit der Dosisberechnung am Gerät.

Die Bestrahlungsplanung kann sehr aufwändig sein. Manchmal vergehen viele Stunden, bis der geeignete Plan für Sie erstellt wurde.


Die erste Behandlung („Ersteinstellung“)

Bei der ersten Bestrahlung wird der Bestrahlungsplan auf Ihren Körper übertragen. Dieser Vorgang dauert etwa 20 Minuten.

Nachdem Sie die gleiche Position auf dem Behandlungstisch eingenommen haben, die Sie beim Planungs-CT hatten, wird Ihr Körper im Strahlenfeld ausgerichtet. Ein Raumlaser hilft bei der ersten Ausrichtung. Eine Röntgenkontrolle bestätigt die millimetergenaue Ausrichtung und die eigentliche Strahlentherapie (wenige Minuten) kann beginnen.

Danach helfen Ihnen die MTR vom Behandlungstisch. Sie erhalten noch die Termine für die weitere Behandlung, und können dann wieder nach Hause.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich während der Bestrahlung möglichst wenig bewegen sollten. Am besten: schließen Sie die Augen und versuchen, sich zu entspannen. Die Strahlentherapie selbst ist schmerzfrei! Nur sehr wenige Patienten „spüren“ die Strahlung: kleine Lichtblitze, eine Hitzewallung oder ein merkwürdiger Geschmack kann selten bemerkt werden.

Während der Bestrahlung befinden Sie sich allein im Behandlungsraum. Die MTR sehen Sie jedoch über die Kamerasysteme und könne auch mit Ihnen sprechen.


Abschlussgespräch

Am letzten Tag der Behandlung möchten wir mit Ihnen die Nebenwirkungen der Therapie zusammenfassen und das weitere Vorgehen besprechen. Schließlich erhalten Sie noch einen Nachsorgetermin von uns. Die strahlentherapeutische Nachsorge umfasst ein Gespräch, bei dem wir die möglichen Nebenwirkungen der Therapie erfassen, bewerten und gegebenenfalls behandeln. Wir empfehlen eine erste Nachsorge 6 Wochen nach Strahlentherapie. Weitere Nachsorgen (6 Monate, jährlich) können folgen.

Mindestens einmal pro Woche führen wir ein kurzes Gespräch mit Ihnen und erörtern den aktuellen Stand der Therapie. Sie haben ausreichend Gelegenheiten, Ihre Fragen zu stellen. Wir sind für Sie da!
Bei Bedarf werden auch Laborkontrollen durchgeführt oder weitere Untersuchungen veranlasst. Sollten Sie darüber hinaus das persönliche Bedürfnis haben, ärztlichen Rat einzuholen, sprechen Sie uns an!

Um auf Ihre individuellen onkologischen Bedürfnisse eingehen zu können, müssen wir uns möglichst früh ein genaues Bild über Ihre individuelle Situation machen können. Daher benötigen wir alle Unterlagen, durch die wir Ihre Krankengeschichte nachvollziehen können – von Beginn Ihrer Erkrankung bis zum aktuellen Moment.

Daher bitten wir Sie, dass Sie uns Ihre Unterlagen – möglichst bereits vor dem Erstgespräch – zur Verfügung stellen.

Von zentraler Bedeutung sind folgende Unterlagen (soweit sie nicht im Universitätsklinikum Ulm entstanden sind):

  • Arztbriefe
  • Tumorboardbeschlüsse
  • Diagnostische Befunde sowie die dazugehörige Schnittbild-Diagnostik (CT, MRT, PET) auf CD / DVD
  • OP-Berichte
  • Histopathologische Befunde
  • Ggf. Laborbefunde (z.B. PSA-Werte)
  • Aktueller Medikamentenplan

Für die Erstvorstellung benötigen wir zudem:

  • die Versichertenkarte
  • einen Überweisungsschein (vom Haus- oder Facharzt).

Wenn Sie auf unsere Bettenstation aufgenommen werden, benötigen wir zudem:

  • einen Krankenhaus-Einweisungsschein

Patienten mit malignen Erkrankungen haben nach einer onkologischen Therapie die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung. Auf einem meist dreiwöchigen Aufenthalt in einer Kurklinik (meist im schönen Allgäu) können Sie sich erholen und wieder Kraft sammeln.
Bitte fragen Sie während der Strahlentherapie nach dieser Möglichkeit, damit wir den Sozialdienst für Sie informieren, der alle weiteren Schritte für Sie durchführt und weitere Hilfestellungen bietet.