24.04.2026 | Neue Taktung sorgt für mehr Fairness

Symbolbild Parkautomat

Die Parkgebühren in den Parkhäusernder Gesundheitszentren Blaubeuren, Ehingen und Langenau werden zum 1. Mai 2026 erneut angepasst. Hintergrund ist eine rechtliche Klärung, die eine einheitliche Preisgestaltung unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode erforderlich macht.

Zu Beginn des Jahres wurde die Preisstruktur angepasst, weil die damaligen Entgelte den tatsächlichen Aufwand nicht mehr wirtschaftlich abdecken konnte. Dabei wurde der bereits zuvor bestehende Rabatt für digitale Bezahlung auf 30% festgelegt. Hintergrund waren unter anderem unterschiedliche Abwicklungsaufwände, insbesondere im Bereich der Bargeld­verarbeitung z.B. im Zusammenhang mit der Leerung der Münzbehälter.

Im Austausch mit den zuständigen Stellen des Verbraucherschutzes ist die ADK GmbH nun zu einer Änderung verpflichtet. Die Preisanpassung wurde auf Grund einer aktueller EU-rechtlicher Vorgabe durch den Verbraucher­schutz durchgesetzt und führt dazu, dass der bisherige Preisvorteil für bargeldlose Zahlungen entfällt, um den Anforderungen an Transparenz und Gleichbehandlung gerecht zu werden.

Daher gilt künftig ein einheitlicher Preis unabhängig davon, ob bar, mit EC-Karte oder per App bezahlt wird.

Da dies im Ergebnis zu einer Erhöhung der Parkentgelte für die digitale Zahlung führt, wird gleichzeitig die Taktung der Parkgebühren angepasst, um die tatsächliche Parkdauer besser abzubilden und kundenfreundlicher zu gestalten. Statt einer Abrechnung im Stundentakt werden künftig jeweils 0,50 Euro pro angefangene 20 Minuten berechnet. Erfolgt die Ausfahrt innerhalb der ersten 15 Minuten, etwa zur Parkplatzsuche, werden keine Gebühren erhoben. Das Tageshöchstentgelt liegt bei 8 Euro.

Auch bei der Bargeldzahlung wurde auf Praktikabilität geachtet: Die Beträge sind so gewählt, dass sie möglichst passend mit wenigen verschiedenen Münzen beglichen werden können. Ein Wechselgeld wird an den Automaten nicht ausgegeben.

Die digitalen Bezahlmöglichkeiten per EC-Karte oder App bleiben weiterhin bestehen und ermöglichen eine bequeme Zahlungsabwicklung. Die ADK GmbH übernimmt die Servicekosten der App easypark, so dass deren Nutzer ebenfalls die einheitlichen Gebühren zahlen. Für regelmäßige Besucher bietet insbesondere die App zusätzliche Vorteile: Mit der Funktion „Camerapark“ erfolgt die Erfassung der Parkzeit automatisch über das Kennzeichen, Ein- und Ausfahrt werden erkannt und die Abrechnung läuft im Hintergrund.