10.06.2026 | Landesweiter Aktionstag der Krankenhäuser: Alb-Donau-Kreis und Alb-Donau Klinikum warnen vor Folgen des Krankenkassen-Sparpakets
„Die Menschen im Alb-Donau-Kreis verlassen sich darauf, dass sie im Notfall schnell und gut an den drei Standorten des Alb-Donau Klinikums versorgt werden. Genau dieses Versprechen gerät in Gefahr – durch das vom Bund geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenhäuser bekommen weniger Geld für ihre Leistungen, während die Kosten steigen“, sagt Landrat Heiner Scheffold, der auch Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) ist.
„Weil Bund und Land die Kliniken nicht ausreichend finanzieren, müssen am Ende die kommunalen Klinikträger als Ausfallbürge einspringen, also die Stadt- und Landkreise, so auch der Alb-Donau-Kreis. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle: für Schulen, Straßen, ÖPNV, Schwimmbäder oder Soziales. Am Ende zahlen die Bürgerinnen und Bürger die Zeche dieses Sparpakets. Wenn das Gesetz so kommt, wird jeder Klinikträger prüfen müssen, welche Standorte, Abteilungen oder Leistungen er noch halten kann oder zurückfahren oder ganz aufgeben muss. Das beginnt bei den Leistungen, die am stärksten unterfinanziert sind, wie Notaufnahmen oder Kinderheilkunde oder im Zweifel auch die Geburtshilfe. Um das zu verhindern, beteiligen sich der Alb-Donau-Kreis und das Alb-Donau Klinikum am landesweiten Aktionstag der Kliniken“, sagt Scheffold.
Unter dem Motto „Kein Geld. Keine Versorgung. Wir sind für Sie da. Solange wir noch können“ machen die Kliniken in Baden-Württemberg am Freitag, den 12. Juni 2026, auf ihre dramatische wirtschaftliche Lage aufmerksam. Auch das Alb-Donau Klinikum schließt von 10 bis 12 Uhr symbolisch den Haupteingang des Klinikstandorts Ehingen. Der Betrieb wird aufrechterhalten, Patientinnen und Patienten werden zu einem Nebeneingang geleitet. Die Aktion zeigt, was droht, wenn die Politik die Krankenhäuser weiter im Stich lässt und notwendige Strukturreformen nicht angeht. Die Wege werden weiter, die Wartezeiten länger, medizinische Angebote vor Ort müssen die Pforten schließen.
Folgen des geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Per Gesetz ist eigentlich der Bund verpflichtet, die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser finanzieren und das Land die Investitionen. Dem kommen sie jedoch nicht nach: Bereits heute schreiben 73 Prozent der Kliniken in Baden-Württemberg rote Zahlen. Das Defizit über alle Klinikträger beträgt 880 Millionen Euro allein im Jahr 2026. Bundesweit sind seit 2023 79 Kliniken mit rund 19.000 Betten und 42.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insolvent gegangen. Allein bei den kommunalen Klinikträgern in Baden-Württemberg sind rund 500 Millionen Euro Betriebskosten und weitere 327 Millionen Euro Investitionsmittel nicht gedeckt. Auf diesen Defiziten bleiben schlussendlich die Stadt- und Landkreise sitzen. Diese müssen an anderer Stelle kommunale Leistungen kürzen, was die Dienstleistungen und Angebote für die Bürgerinnen und Bürger auch an der Stelle verschlechtert.
Durch das vom Bund geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnte sich die Situation der Krankenhäuser nochmal dramatisch verschlechtern, das jährliche Defizit der Kliniken wird wahrscheinlich innerhalb eines Jahres von 880 Millionen Euro in 2026 auf bis zu 1,7 Milliarden Euro in 2027 steigen und in den Folgejahren weiter anwachsen. Das können die Stadt- und Landkreise nicht mehr leisten. Die Folgen wären für die Bevölkerung dann deutlich spürbar: längere Wartezeiten, weniger Leistungen, die Schließung von Abteilungen und Klinikstandorten, Reduzierung der Busverkehre, unterlassene Schulsanierungen, schlechtere Radwege und Straßen.
Sparmaßnahmen ohne echte Reformen
Markus Mord, Geschäftsführer der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales, zu der das Alb-Donau Klinikum gehört, kritisiert das geplante Gesetz: „Der Bund schreibt den Krankenhäusern zwar Tariflohn und Personaluntergrenzen vor, finanziert gleichzeitig aber die Löhne der Pflegekräfte sowie Tarifsteigerungen nicht vollständig. Die angekündigten Maßnahmen würden daher zu einer weiter steigenden Belastung des Krankenhauspersonals führen, wenn aufgrund der fehlenden Finanzierung in anderen Bereichen Personal eingespart werden muss.“ Hinzu kämen geplante Einschnitte im Pflegebudget, der Wegfall bisheriger Entlastungen sowie zusätzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das binde ärztliche Ressourcen in der Verwaltung, die eigentlich in der Versorgung der Patientinnen und Patienten gebraucht werden.
Zudem braucht es eine Klinikfinanzierung, die effiziente Strukturen belohnt, betont Scheffold: Baden‑Württemberg habe seit Jahren eine effiziente Klinikstruktur mit weniger Krankenhäusern und weniger Betten je Einwohner als andere Bundesländer. Das entlaste die Krankenkassen, dennoch schreiben viele Kliniken rote Zahlen. „Krankenhäuser sind ein zentraler Grundbaustein der Daseinsvorsorge. Deshalb brauchen wir keine Scheinreform, sondern eine ehrliche Neuordnung der Krankenhausfinanzierung“, sagt Landrat Scheffold.
Es gäbe viele sinnvolle Möglichkeiten, zu sparen und die Krankenkassenbeträge damit stabil zu halten: Die rund zwölf Milliarden Euro Gesundheitskosten für das Bürgergeld werden vom Bund systemfremd aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten gezahlt. Regulär müssten diese aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden und nicht nur ausschließlich von den gesetzlich Versicherten, kritisiert Scheffold. Außerdem müsse unser Gesundheitssystem deutlich effizienter und kostengünstiger werden. Wichtige Maßnahmen wären eine bessere Patientensteuerung, der Abbau der doppelten Facharztschiene (dieselben Leistungen werden von Kliniken und niedergelassenen Fachärzten angeboten), die Neuregelung der Notfallversorgung. die Neujustierung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen durch die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen sowie die optimale Nutzung des Ambulantisierungspotenzials im Wege einer konsequenten Trennung in ambulante Leistungen, die den niedergelassenen Ärzten zugeordnet werden und in klinisch-ambulante Leistungen, die nur an Kliniken erbracht werden dürfen sowie dem Abbau der überbordenden Bürokratie.
