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Was ändert sich mit der Alarmstufe?

Die Restaurants, Fitnessstudios und Veranstaltungen können nur noch von immunisierten Personen besucht und genutzt werden

Vorneweg: Für immunisierte Menschen ändert sich durch die Alarmstufe nichts.

Für alle anderen* gilt:
Sowohl beim Training in den Fitnessstudios mags, S 29 und Cardio Plus als auch beim Essen in den Restaurants und Cafés in den Gesundheitszentren Blaubeuren, Ehingen und Langenau muss eine Bestätigung vorgelegt werden, die den Nutzer als immunisiert (also geimpft oder genesen) ausweist.

Für Patienten, die physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, gilt dies nicht. Ebenso ist es weiterhin möglich, auch ohne 2G Nachweis Essen abzuholen und außerhalb des Gebäudes zu verzehren.
Für öffentliche Veranstaltungen wie z.B. die Adipositas Infoabende gilt in der Warnstufe ebenfalls 2G, die Besucher müssen also z.B. mittels entsprechender Smartphone Apps nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Für nicht immunisierte Besucher kommt es bei Besuchen im Pflegeheim zu einer Verschärfung: Sie müssen sich auch bei einem Besuch im Pflegeheim an die maximale Zahl an Kontaktpersonen halten.
Im Alb-Donau Klinikum gilt wie bereits mitgeteilt seit 16. November ein Besuchsverbot.

*Ausnahmen sind:
•    Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schulkinder brauchen keinen Test
•    Folgende Personengruppen brauchen aktuell auch in der Warnstufe keinen PCR Test, sondern einen Antigenschnelltest
o    Minderjährige, die nicht mehr in die Schule gehen
o    Personen, für die es aktuell keine Stiko-Empfehlung gibt
o    Schwangere, weil die Stiko ihnen die Impfung erst seit 10. September 2021 empfiehlt
o    Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können