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Im Alb-Donau Klinikum gilt erneut ein Besuchsverbot

Verschärfung tritt am 16. November im Kraft

Aus diesem Grund können ab Dienstag 16. November an allen drei Standorten des Alb-Donau Klinikums keine Patientenbesuche mehr stattfinden. Besuche sind dann nur noch in absoluten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich. Mögliche Ausnahmen sind bspw. Besuche bei Patienten in einer kritischen Krankheitssituation, die fehlende Kommunikationsfähigkeit eines Patienten, sehr lange Klinikaufenthalte, die Begleitung der Schwangeren bei einer Geburt oder die Begleitung eines minderjährigen Patienten durch ein Elternteil.

Das Besuchsverbot soll neben den strikten Hygieneregelungen dazu beitragen, Infektionen innerhalb des Klinikums zu verhindern.

Weitere Hinweise zu den Besuchsregelungen und den Ausnahmen für Väter finden Sie unter https://www.adk-gmbh.de/Aktuelles-Presse