FFP2 Maskenpflicht in Gesundheitszentren / Kliniken
09.02.2021
Auch in den Arztpraxen, in der Physiotherapie, beim ToGo Angebot der Restaurants und Cafés und auch beim reinen Betreten des Eingangsbereichs muss eine Maske mit der Bezeichnung FFP2 / KN95 getragen werden. Das Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist ausdrücklich nicht ausreichend.
FFP2 Masken sind in Apotheken und Drogerien zu erhalten und können daher während der Öffnungszeiten der Apotheken in den Gesundheitszentren ggf. auch dort erworben werden.