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FFP2 Maskenpflicht in Gesundheitszentren / Kliniken


Auch in den Arztpraxen, in der Physiotherapie, beim ToGo Angebot der Restaurants und Cafés und auch beim reinen Betreten des Eingangsbereichs muss eine Maske mit der Bezeichnung FFP2 / KN95 getragen werden. Das Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist ausdrücklich nicht ausreichend.

FFP2 Masken sind in Apotheken und Drogerien zu erhalten und können daher während der Öffnungszeiten der Apotheken in den Gesundheits­zentren ggf. auch dort erworben werden.