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Gesundheitsforum Langenau am 23. Oktober 2013

Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegemittel - Kennen sie den Unterschied?

Mobilität, Komfort, Lebensqualität – wer wünscht sich das nicht? Doch wenn die Selbstverständlichkeit nachlässt, der Mensch älter und vielleicht auch gebrechlicher wird – dann bekommen diese Worte eine neue Dimension.

Ellen Seybold arbeitet seit drei Jahren im Bereich „Home Care“ des Sanitätsfachhandels Hartlieb. Die examinierte Krankenschwester referierte beim Gesundheitsforum Langenau am vergangenen Mittwoch zu Inhalten und Unterschieden von Heil-, Hilfs- und Pflegemitteln.

Die Hintergründe Wenn im Alltag des häuslichen Umfeldes Einschränkungen auftreten, müssen diese nicht zwangsläufig zur Pflegebedürftigkeit oder gar zum Umzug in eine Pflegeeinrichtung führen. Dank zahlreicher und vielfältiger Unterstützungsmöglichkeiten können alte und/oder eingeschränkte Menschen heute noch sehr lange in den eigenen vier Wänden bleiben. Realisierbar ist das nicht nur dank eines großen ambulanten Versorgungsangebotes, sondern vor allem auch dank effektiver, sinnvoller und dem Einzelfall angepasster Unterstützung mit geeigneten Hilfsmitteln vor Ort. Orthopädie- und Orthopädische Schuhtechnik, Rehatechnik, Versicherungsleistungen – sie sind seit ihren Ursprüngen um 1832 zu einem spezialisierten Fachbereich avanciert. Wer dachte damals, als Schmiede und Schwertfeger sich um „Ersatzglieder“ kümmerten, schon an ein Home-Care-System mit geschützter, individueller Beratung und Anpassung von Alltagshilfen? Die Entwicklungen sind nicht zuletzt auch dem demographischen Wandel geschuldet, der zu einem Umdenken im Gesundheitssystem – vor allem auch im ambulanten Bereich – führen musste. Parallel dazu ist das Qualitätsbewusstsein der Kunden gewachsen. Zwischen gesetzlichen Vorgaben, finanziellen Ressourcen und persönlichen Ansprüchen – hier gilt es, den Spagat zu machen.

Die Rahmenbedingungen der Krankenkassen sind eng: Hilfsmittel wurden ausgelistet, Ausschreibungen und Verträge regeln die Zahlung von Pauschalbeträgen pro Person und Monat, das Sozialgesetzbuch mahnt zu Wirtschaftlichkeit und Beschränkung auf das Notwendige. Vor diesem Hintergrund ist individuelle und fachlich kompetente Beratung zu einer bestmöglichen Unterstützung im Rahmen des Möglichen immer wichtiger geworden.

Gut zu wissen Zu den Heilmitteln zählen beispielsweise Massagen, Krankengymnastik, Wundversorgung, Enterale Ernährung. Hilfsmittel hingegen sind Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Rollstühle, Lifter, Betten, Gehhilfen und Inkontinenzmaterialien.

Was die Krankenkasse genehmigt und zahlt? Frau Seybold empfiehlt in jedem Fall bei privaten Krankenkassen einen Kostenvoranschlag durch den Leistungserbringer einzuholen – auch bei Reparaturen –, damit es kein „böses Erwachen“ gibt – denn von Krankenkasse zu Krankenkasse gibt es Leistungsunterschiede. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind für bestimmte Hilfsmittel Kostenvoranschläge durch den Leistungserbringer Pflicht. Zu den objektiven Kriterien zählen neben dem Sachleistungsprinzip das Hilfsmittelverzeichnis sowie die landes- und bundesweiten Festpreise. Wie schnell der Kunde mit dem Hilfsmittel rechnen kann, ist jedoch unterschiedlich. In jedem Fall sollte er sich oder seine Angehörigen zuvor direkt bei der Kasse oder im Sanitätshaus informieren.

Der Kunde entscheidet Was braucht und will er und wie viel muss er dafür bezahlen?

Hilfsmittel sind Versicherungsleistungen mit gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlung, dem so genannten Eigenanteil. In der Regel beträgt er 10% - maximal 10,-- € - des Vertragspreises. Wer auf speziell hochwertigere Produkte zurückgreifen möchte, muss sich außerdem mit einem Qualitätsaufschlag an den Kosten beteiligen. Was das in konkreten Zahlen bedeutet – dazu berät das Sanitätshaus gerne.

Die Pflegekasse unterstützt Angehörige Bei der Pflege und Betreuung von Personen mit Pflegestufe 0-4 haben Angehörige einen Anspruch von 31,-- €/Monat. Diese können beim Sanitätshaus rezeptfrei in Form von Pflegepaketen (Bettschutz, Hygiene, Handschutz) eingelöst werden. Zusätzlich stellt die Pflegekasse zwei waschbare Bettschutzeinlagen pro Jahr zur Verfügung.

Im Anschluss an Ihren Vortrag beantwortete Frau Seybold gerne die interessierten Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer.