News

Bericht vom Gesundheitsforum Ehingen am 14. Januar 2015

Pflegestärkungsgesetz 2015

Derzeit gibt es deutschlandweit etwa 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Und die Prognose für 2030 ist düster, denn bis dahin soll noch eine weitere Million hinzukommen. Leicht vorstellbar, dass dieser demographische Wandel und der Wunsch, zuhause gepflegt zu werden zu Änderungen in der Versorgungsstruktur führen muss. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ hat die Bundesregierung mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz Leistungen erweitert, Leistungsbeträge die Zahl der Betreuungskräfte erhöht – dies auch und vor allem, um die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie zu stärken.1,4 Milliarden Euro wurden investiert, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen und zu erleichtern. 

In der ambulanten Versorgung haben sich Geld- und Sachleistungen nicht nur erhöht, sondern können auch flexibel miteinander kombiniert werden – ebenso wie die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. 

Wer Tages- und Nachtpflege in Anspruch nimmt, kann daneben und zusätzlich ungekürzten Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen haben. Das gilt auch für demenzkranke, zu betreuende Personen.

Die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Haushalts- und Serviceangebote, oder Alltagsbegleiter anzunehmen wird derzeit mit monatlich 104,-- € unterstützt. Damit können Leistungen von Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden.

Müssen im Haushalt Umbauarbeiten vorgenommen werden, die ein häusliche Pflege erst ermöglichen, werden sie pro Maßnahme mit aktuell 4.000,-- € bezuschusst. Und auch der monatliche Zuschuss zu den Pflegehilfsmitteln wurde deutlich angehoben.

Darüber hinaus gibt es auch weitergehende finanzielle Hilfen für Demenzkranke und neue Wohnformen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Krankenkasse im Vorfeld zu befragen, da nicht ein Betreuungsfall dem anderen gleicht und die Ansprüche im Einzelfall geprüft werden müssen.

„Nehmen Sie als pflegende Angehörige die Entlastungsangebote an und schöpfen Sie sie aus“, empfiehlt Hafner. Pflegebedürftige Personen – insbesondere Demenzkranke - profitieren in jedem Fall von einer abwechslungsreichen Tagesstrukturierung und Angehörige brauchen zwingend Zeit für Regeneration und Erholung. Dazu gehört auch die Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die es den Angehörigen ermöglicht, sich in akuten Fällen 10 freie Tage ohne Lohnausfall zu nehmen.

Sich bei der Angebotsvielfalt zurechtzufinden und zu wissen, welche Unterstützung man im individuellen Fall in Anspruch nehmen kann, ist nicht ganz einfach. Ist ein aktueller Bedarf vorhanden und eine umfassende Beratung nötig, dann kommen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ambulanten Pflegeservice GmbH ADK bei den Betroffenen gerne unverbindlich für ein erstes Beratungsgespräch vorbei.

Mit großem Interesse verfolgten die zahlreichen Zuhörer den Vortrag und beteiligten sich mit regem Interesse am anschließenden Informationsaustausch.