Pflegender Angehöriger sein - das ist nicht immer leicht. Wir können Sie mit unserem Kurzzeit- und Verhinderungspflege-Angebot entlasten.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
- bieten wir an den folgenden Standorten für Sie an
- wird für Pflegebedürftige bis maximal 28 Tagen/Kalenderjahr genehmigt
- wird von der Pflegeversicherung mitfinanziert
- bringt Pflegenden Freiräume und Auszeiten bei
- Urlaub
- Kur
- Krankheit
- Übergangssituationen nach einem Klinikaufenthalt
- kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Pflegeperson